Abmahnung der TREDY-fashion GmbH durch die Rechtsanwälte Willers Müller-Römer Kunze & Partner wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

06. Oktober 2015
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Abermals mahnen die Rechtsanwälte Willers Müller-Römer Kunze & Partner im Namen der TREDY-fashion GmbH einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen gegen rechtliche Informationspflichten verstoßen zu haben, worin die Rechtsanwälte wettbewerbswidriges Verhalten begründet sehen.

Die Abmahnung der TREDY-fashion GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird näher angeführt, unser Mandant käme im Rahmen seines Online-Shops sowie seiner Online-Präsenz auf der Internetauktionsplattform eBay seinen rechtlichen Informationspflichten nicht hinreichend nach. So soll zum einen im Rahmen des Impressum-Textes die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer ausbleiben, die gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG zwingend erforderlich sei. Zum anderen seien keine Informationen bezüglich der Versandkosten ins Ausland zu finden, obwohl angeblich Lieferungen ins Ausland angeboten werden, was wiederum einen Verstoß gegen § 1 PAngV darstellen soll. Auch die Angaben bezüglich der verwendeten Rohstoffe und deren Zusammensetzung sollen fehlen und damit gegen Textilkennzeichnungspflichten verstoßen. In diesen vermeintlichen Verstößen seitens unseres Mandanten sehen die Rechtsanwälte Willers Müller-Römer Kunze & Partner Wettbewerbsverletzungen gem. §§ 3, 4, 5 UWG begründet.

Infolge des angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens unseres Mandanten, wird er zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei die Rechtsanwälte dem Abmahnschreiben bereits ein vorgefertigtes Exemplar beigefügt haben. Zudem soll er Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 1.531,90 bezahlen, die aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 50.000,- berechnet wurden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der TREDY-fashion GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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