Abmahnung der Universum Film GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „The Transporter Refueled“

14. Januar 2016
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Abermals machen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer gegen einen unserer Mandanten im Namen der Universum Film GmbH Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „The Transporter Refueled“ geltend.

Die Abmahnung der Universum Film GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen der Internettauschbörse „bittorrent“ das Filmwerk „The Transporter Refueled“ anderen Nutzern weltweit zum Herunterladen angeboten zu haben. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Die Universum Film GmbH sei – so wird in dem Schreiben zumindest angegeben – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an ebsagtem Werk geltend zu machen.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt wurde. Zudem soll er einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. EUR 600,- sowie Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 215,- bezahlen, die die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 1.600,- arbeiten. Insgesamt wäre damit ein Betrag i.H.v. EUR 815,- zu begleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universum Film GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Maik Mach, 19. März 2016

    Habe von der Kanzlei Waldorf-Frommer ein Schreiben wegen illegalem downloaden des Filmes “ Pan “ erhalten. Die Forderung beläuft sich auf 915 €. ( Schadenersatz 700€, Aufwandsersatz 215€)
    Der Film wurde von mir interesseshalber von einer nicht mehr nachvollziehbaren Internetseite über Bittorrent heruntergeladen. Da die Bildqualität sehr schlecht war und der Film selbst nicht in deutsch ausgestrahlt wurde, wurde er von mir wieder umgehend gelöscht.
    Wie soll ich mich diesbezüglich verhalten ? Hinzu kommt ich befinde mich z.Z. in einer Privatinsolvenz sowie in einem gekündigtem Arbeitsrechtsverhältnis. Es ist mir deshalb nicht möglich diese Vorderungen zu begleichen. Mit freundlichem Gruß Mach.

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