Abmahnung des Herrn Garhammer durch den Rechtsanwalt Mark wegen Wettbewerbsverstoß aufgrund der Nichteinhaltung der Jugendschutzgesetzvorschriften

19. Januar 2016
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Garhammer, ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Mark, vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, Bild- und Tonträger verkauft und dabei die Jugendschutzgesetzvorschriften nicht eingehalten zu haben.

Die Abmahnung des Herrn Garhammer im Einzelnen

Der gegnerische Rechtsanwalt führt in dem Abmahnschreiben näher aus, dass unser Mandant im Rahmen der Internetplattform „eBay“ Bild- und Tonträger an Endverbraucher verkauft und hierbei angeblich die Jugendschutzgesetzvorschriften nicht berücksichtigt habe. Genauer wird angeführt, dass unser Mandant die nach den Jugendschutzvorschriften geforderte Sicherung bei der Versendung von FSK 18 Produkten nicht eingehalten habe. Darin sei nicht nur ein Verstoß gegen die Normen des Jugendschutzgesetzes zu sehen, sondern ebenfalls ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht nach § 3 UWG.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll er Schadensersatz in Höhe von EUR 1.000.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 958,19 bezahlen, welchen der gegnerische Rechtsanwalt aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 13.000.- berechnet. Zum Zwecke der Erledigung der Angelegenheit wird von unserem Mandanten ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 1.200.- gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Garhammer

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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