Abmahnung der Fabelhaft Werkzeug UG durch deren Geschäftsführer wegen Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „INBUS“

22. Januar 2016
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1464 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung der Fabelhaft Werkzeug UG, ausgesprochen durch deren Geschäftsführer, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, die Wortmarke „INBUS“ zu verletzen.

Die Abmahnung der Fabelhaft Werkzeug UG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird näher ausgeführt, dass unser Mandant auf seiner Webseite Innensechskantschrauben unter der Bezeichnung „INBUS“ widerrechtlich bewerbe und vertreibe. Damit verletze er angeblich die Rechte der Fabelhaft Werkzeug UG, denn sie sei – zumindest laut Schreiben – Inhaberin verschiedener Wortmarken für die Bezeichnung „INBUS“.

Infolge des vermeintlichen Verstoßes soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Fabelhaft Werkzeug UG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a