Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Zülch durch die Rechtsanwälte Heldt, Zülch & Partner wegen widerrechtlichen Kopierens eines bAV-Lexikons

22. Januar 2016
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Die Rechtsanwälte Heldt, Zülch & Partner mahnen im Namen des Herrn Rechtsanwalt Zülch, welcher in der abmahnenden Kanzlei tätig ist, einen unserer Mandanten ab. Dieser soll den Inhalt eines auf der Internetseite der abmahnenden Kanzlei veröffentlichten „Lexikons“ rechtswidrig auf seine Webseite kopiert haben.

Die Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Zülch im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, die Inhalte eines von Herrn Rechtsanwalt Zülch verfassten bAV-Lexikons auf seine eigene Webseite kopiert zu haben, ohne hierfür entsprechende Nutzungsrechte zu besitzen. Darin sei nach §§ 16, 19a UrhG eine illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung der Texte zu sehen. Nach Angaben der gegnerischen Rechtsanwälte seien dadurch die Rechte des Herrn Rechtsanwalt Zülch, als angeblichem Urheber der Texte, verletzt worden.

Aufgrund des vermeintlichen Verstoßes wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Daneben soll er durch Vorlage entsprechender Belege detailliert und schriftlich Auskunft über den Umfang der mutmaßlichen Rechtsverletzung erteilen. Zudem soll unser Mandant Schadensersatz in Höhe von EUR 2.000.- bezahlen, wobei Herrn Rechtsanwalt Zülch angeblich sogar EUR 4.819,50 zustünden. Rechtsverfolgungskosten werden in Höhe von EUR 1171,67 geltend gemacht, welche die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 20.000.- berechnen. Insgesamt wird von unserem Mandanten also ein Betrag in Höhe von EUR 3.171,67 gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Rechtsanwalt Zülch

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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