Abmahnung der Desk Trade UG durch die Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner wegen irreführender geographischer Herkunftsangaben

26. Januar 2016
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Uns liegt eine Abmahnung der Desk Trade UG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, beim Vertrieb von Produkten auf amazon.de irreführende geographische Herkunftsangaben verwendet zu haben.

Die Abmahnung der Desk Trade UG im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird näher ausgeführt, dass unser Mandant beim Vertrieb von Waren auf amazon.de geographische Herkunftsangaben iSd § 126 Abs. 1 MarkenG verwendet habe, obwohl die Waren nicht über die bezeichnete Herkunft verfügen würden. Dies stelle einen Verstoß gegen § 127 Abs. 1 MarkenG dar. Durch die Verwendung des Wortes „Switzerland“ und des schweizerischen Symbols werde einem durchschnittlich informierten, verständigen Verbraucher suggeriert, dass die Produkte aus der Schweiz kommen, weshalb die Gefahr der Irreführung bestehe. Da schweizerische Produkte generell als qualitativ hochwertig gelten würden, genieße diese qualifizierte Herkunftsangabe sogar den Schutz des § 127 Abs. 3 MarkenG.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem wird er aufgefordert, Auskunft über Art und Umfang der verletzenden Handlungen zu geben. Daneben werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.358,86.- geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 30.000.- berechnet werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Desk Trade UG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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