Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an „Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“
Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer Internettauschbörse das Filmwerk „Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“ weltweit allen Nutzern der betreffenden Tauschbörse zum Herunterladen angeboten habe. In diesem vermeintlichen Angebot sei nach § 19a UrhG eine illegale öffentliche Zugänglichmachung und nach § 16 UrhG eine illegale Vervielfältigung zu sehen. Zu einer solchen sei allerdings nur die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH berechtigt, denn sie sei die – zumindest laut Schreiben – Inhaberin der ausschließlichen deutschen Nutzungsrechte an besagtem Filmwerk.
Aus diesem Grund wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll er Schadensersatz in Höhe von EUR 600.- sowie Rechtsverfolgungskosten Höhe von EUR 215.- bezahlen. Letzteren berechnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.600.-. Insgesamt wird von unserem Mandanten also ein Betrag in Höhe von EUR 815.- gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.