Abmahnung des Herrn Joni Niemelä durch Rechtsanwalt Filipp Bickel wegen Urheberrechtsverletzung an einem Foto
Die Abmahnung des Herrn Joni Niemelä im Einzelnen
In dem Schreiben des gegnerischen Rechtsanwalts wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines Internetauftritts Bildmaterial verwendet haben soll, ohne hierfür eine entsprechende Berechtigung zu besitzen. Dies stelle eine unzulässige öffentliche Zugänglichmachung nach §§ 17, 19a UrhG dar. Durch diese angeblich widerrechtliche Nutzung verletze er die Rechte des Herrn Joni Niemelä, der – so wird zumindest angegeben –Urheber der besagten Fotografie sei.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben wird Schadensersatz in Form einer Lizenzgebühr in Höhe von EUR 620.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 551.- geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 6.000.- berechnet werden. Insgesamt wird daher ein Betrag in Höhe von EUR 1.171.- von unserem Mandanten gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Joni Niemelä
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.