Abmahnung des Herrn Stefan Mikulla, Inhaber des Pet Shop Alzey durch die Anwaltskanzlei Schwarz wegen Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen bei der Veranstaltung von Gewinnspielen

04. Februar 2016
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Die Anwaltskanzlei Schwarz mahnt im Namen des Herrn Stefan Mikulla, Inhaber des Pet Shop Alzey, einen unserer Mandanten ab. Dieser soll ein Gewinnspiel veranstaltet und dabei gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen haben.

Die Abmahnung des Herrn Stefan Mikulla, Inhaber des Pet Shop Alzey im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, in der Chronik einer Facebook-Seite, die er angeblich betreibt, ein Gewinnspiel gepostet zu haben, das nach Meinung des Rechtsanwalts Schwarz gleich mehrfach gegen die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen bei der Veranstaltung von Gewinnspielen verstoßen würde. Er soll zum einen die Teilnahmebedingungen – insbesondere im Hinblick darauf, wer bis wann an dem Gewinnspiel teilnehmen kann, wie der Gewinner ermittelt und benachrichtigt wird und welche Einschränkungen des Teilnehmerkreises es gibt – nicht klar und eindeutig angegeben haben. Zum anderen würde er die Nutzer dazu auffordern, als Teilnahme-Voraussetzung den Beitrag auf ihrer privaten Facebook-Chronik zu teilen. Dies sei laut der Gegenseite allerdings nach ständiger Rechtsprechung nicht erlaubt, womit unser Mandant angeblich gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gemäß § 3, § 4 UWG verstoßen würde.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt wurde. Hinzu kommt, dass er dazu aufgefordert wurde, das Gewinnspiel unverzüglich zu beenden sowie Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 480,20 – berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 5.100,- – zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Stefan Mikulla, Inhaber des Pet Shop Alzey

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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