Abmahnung der Frau Küstner-Brennemann durch die RAe Meyer-Bohl Schröder wegen unerlaubter Nutzung von Kartografie im Internet

05. Februar 2016
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Uns liegt eine Abmahnung der Frau Küstner-Brennemann, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Meyer-Bohl Schröder, vor. Darin wird unserem Mandanten vorgeworfen, in seinen Internetauftritt widerrechtlich Kartenmaterial eingebunden und damit in die Rechte von Frau Küstner-Brennemann eingegriffen zu haben.

Die Abmahnung der Frau Küstner-Brennemann im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führen die Rechtsanwälte Meyer-Bohl Schröder näher aus, unser Mandant habe Kartenmaterial aus den Kartensubstanzen von Frau Küstner-Brennemann auf seiner Website eingefügt, ohne vertraglich zu einer solchen Nutzung berechtigt zu sein. Ferner fehle ein geeigneter Copyright-Hinweis auf die Herkunft der Kartografie, der es Interessenten ermöglichen soll, das Kartenmaterial rechtmäßig zu erwerben. Durch den fehlenden Hinweis habe unser Mandant etwaige Folgeaufträge der Gegnerin verhindert und weitere unerlaubte Nutzungen begünstigt.

Aufgrund dieses angeblichen Verstoßes wird unser Mandant dazu aufgefordert, die Kartografie umgehend von seiner Website zu entfernen. Des Weiteren fordert die Gegnerin zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein Formulierungsvorschlag für eine solche Erklärung ist dem Schreiben beigefügt. Daneben soll unser Mandant Anwaltskosten i.H.v. EUR 215.- zahlen, die sich aus dem Gegenstandswert i.H.v. EUR 1665,55 ergeben. Darüber hinaus soll er entweder für die entgangene Lizenzgebühr i.H.v. EUR 665,55 aufkommen oder alternativ bei Interesse an der weiteren Nutzung der Kartografie einen entsprechenden Lizenzvertrag für insgesamt EUR 715,55 zzgl. MwSt. abschließen und zusätzlich Schadensersatz für die unterlassene Copyright-Kennzeichnung i.H.v. EUR 264.- leisten. Schließlich soll unser Mandant Auskunft über Umfang und Dauer der Nutzung der Kartografie erteilen und gegebenenfalls darüber informieren, ob und in welchem Umfang die Kartografie in anderen Medien genutzt worden ist.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Küstner-Brennemann

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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