Abmahnung des Herrn Hornbacher durch Rechtsanwalt Sandhage wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Informationen bei Garantiewerbung

05. Februar 2016
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Uns erreicht eine Abmahnung des Herrn Hornbacher, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Sandhage, in der unserem Mandanten wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen wird.

Die Abmahnung des Herrn Hornbacher im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führt Rechtsanwalt Sandhage an, dass unser Mandant im Rahmen seines Auftritts auf der Handelsplattform Amazon angeblich mit Garantien werbe, ohne dabei die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Konkret soll er Produkte mit einer 25-jährigen Garantie bewerben. Dies sei unzulässig, wenn dabei keine Angaben bezüglich der Art der gewährten Garantie gemacht werden. Entsprechende Informationen seitens unseres Mandanten sollen dabei ausbleiben. Unserem Mandanten wird demnach vorgeworfen, mit Garantien zu werben und gegen die damit einhergehenden Informationspflichten des § 477 Abs. 1 BGB zu verstoßen, worin die Gegenseite einen Wettbewerbsverstoß begründet sieht.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- & Verpflichtungserklärung abzugeben, wobei Rechtsanwalt Sandhage dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt hat.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Hornbacher

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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