Abmahnung der Frau Teiz durch die Rechtsanwälte Reinhart, Kober & Großkinsky wegen diverser Wettbewerbsverstöße

05. Februar 2016
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Die Rechtsanwälte Reinhart, Kober & Großkinsky mahnen im Namen der Frau Tiez einen unserer Mandanten ab. Dieser soll im Rahmen eines eBay-Angebotes mehrere Wettbewerbsverstöße begangen haben.

Die Abmahnung der Frau Teiz im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen eines auf der Onlineplattform eBay eingestellten Angebotes, diverse Verstöße gegen geltendes Wettbewerbsrecht begangen zu haben. Genauer soll bei dem von ihm eingestellten Angebot die Grundpreisangabe in unmittelbarer Nähe des Endpreises fehlen, obwohl dies auf der Artikelstartseite erforderlich sei. Daneben wird ihm unterstellt, dem Verbraucher Informationen über anfallende Versandkosten vorzuenthalten. Auch seien die gemäß § 5 TMG erforderlichen Pflichtangaben fehlerhaft, da unser Mandant angeblich durch Abkürzung seines Vornamens einen Impressumsverstoß begehe.

Infolgedessen soll unser Mandant eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Daneben soll er Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 679,10 bezahlen, welche die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 9.000.- berechnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Teiz

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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