Abmahnung des Herrn Braun durch die Rechtsanwälte Binz wegen Wettbewerbsverstoß aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und einem fehlerhaften Impressum

10. Februar 2016
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Braun, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Binz, vor. Ihm wird vorgeworfen, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und ein unvollständiges Impressum zu verwenden.

Die Abmahnung des Herrn Braun im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Binz werfen unserem Mandanten in dem Schreiben vor, im Rahmen eines Verkaufsangebotes auf der Onlineplattform eBay eine veraltete und damit fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu verwenden. Daneben wird behauptet, dass das Impressum unseres Mandanten unvollständig und fehlerhaft sei. Durch diese vermeintlich fehlerhaften Angaben liege eine unlautere Handlung und ein Verstoß gegen §§ 3, 4 UWG vor.

Aufgrund der vermeintlichen Verstöße wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein vorbereitetes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll er Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 745,40.- bezahlen, welchen die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 10.000.- berechnen.

Was fällt auf an der Abmahnung des Herrn Braun?

Herr Braun ist für seine umfangreiche Abmahntätigkeit bekannt. Dabei sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob das behauptete Wettbewerbsverhältnis tatsächlich besteht und inwieweit die Abmahntätigkeit noch in einem vernünftigen Verhältnis zur (eigentlichen) gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Braun

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. So auch in diesem Fall, da die vorformulierte Erklärung an der gerügten Verletzung vorbeigeht und vielmehr bei jeglichem erdenklichen Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung eine Vertragsstrafe zur Folge hätte. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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