Abmahnung des Herrn Carsten Schranz wegen Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „proaktiv-coach“

23. Februar 2016
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Carsten Schranz vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, die Markenrechte des Herrn Schranz an der eingetragenen Wortmarke „proaktiv-coach“ verletzt zu haben.

Die Abmahnung des Herrn Carsten Schranz im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines Internetauftritts die Bezeichnung „proaktiv-coach“ angeblich widerrechtlich benutze. Herr Schranz behauptet, dass bei einer Google-Suche unter dem Begriff „proaktiv-coach“ Suchtreffer ausgegeben werden, welche die Markenrechte des Herrn Carsten Schranz, an der Wortmarke „proaktiv-coach“, verletzen.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden im Wege eines Vergleichs Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz in Höhe von EUR 4.150.- zur Gesamtabgeltung gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Carsten Schranz

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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