Abmahnung der GESMIK GbR durch die Kanzlei Plutte wegen irreführender Werbung mit Gütesiegeln
Die Abmahnung der GESMIK GbR im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wirft die Kanzlei Plutte unserem Mandanten vor, im Rahmen eines Online-Portals mit Gütesiegeln zu werben, welche teilweise angeblich selbst erstellt und damit frei erfunden seien. Daneben wird unserem Mandanten unterstellt, dass der Text auf einem der Gütesiegel durch Verwendung einer zu kleinen Schriftgröße nicht erkennbar sei. Auch fehle angeblich die Angabe einer Fundstelle, anhand derer weitere Details zu den beworbenen Siegeln und den Vergabekriterien eingesehen werden können. Der gegnerische Rechtsanwalt sieht in Verwendung dieser Siegel jeweils eine irreführende Werbung und daher einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht.
Aufgrund der vermeintlichen Verstöße soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, wobei dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt wurde. Daneben soll er Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 984,60 bezahlen, welche der gegnerische Rechtsanwalt aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 20.000.- berechnet.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der GESMIK GbR
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.