Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Wrong Turn 4“

09. Januar 2015
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen gegen einen unserer Mandanten im Namen der Constantin Film Verleih GmbH Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Wrong Turn 4“ geltend.

Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen

Unser Mandant erhielt vor ca. 2 Jahren ein Abmahnschreiben. In diesem wird angeführt, dass die Constantin Film Verleih GmbH die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Filmwerk „Wrong Turn 4“ sei. Eben dieses Filmwerk soll unser Mandant angeblich auf der Internettauschbörse BitTorrent anderen Nutzern weltweit zum Herunterladen angeboten haben. Die Constantin Film Verleih GmbH sieht in dieser vermeintlichen öffentlichen Zugänglichmachung ihre Rechte verletzt.

Infolgedessen wurde unser Mandant dazu aufgefordert einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 450,-, sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 506,- zu bezahlen. Dieser berechnet aus einem Streitwert in Höhe von EUR 10.000,-. Zudem sollte unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Ein vorgefertigtes Exemplar war dem Abmahnschreiben beigefügt.

Nachdem unser Mandant dieser Forderung nicht nachgekommen war, wurde er nunmehr abermals aufgefordert, die dargelegten Unterlassungs- und Zahlungsansprüche der Constantin Film Verleih GmbH – „soweit noch nicht geschehen“ – zu erfüllen. Andernfalls drohen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mit der Einleitung eines Klageverfahrens, in dem sie den Schadensersatz deutlich höher (nicht unter EUR 600,-) ansetzen wollen und zu den Rechtsverfolgungskosten auch noch Prozesskosten für unsere Mandantschaft hinzukämen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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