Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild
Die Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen im Rahmen seiner Angebote auf eBay unter anderem ein Lichtbild zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein. Herr Aldo Bachmann gibt an, der Urheber des besagten Lichtbildes zu sein. Aufgrund der angeblichen Nutzung seitens unseres Mandanten ohne Urheberrechtsnachweis und vermeintlich ohne Zustimmung des Urhebers, sieht Herr Aldo Bachmann sein Urheberrecht verletzt.
Auf Grund dessen fordert er von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt ist. Nach einer Einigung möchte er unserem Mandanten zudem einen Nutzungsvertrag zukommen lassen. Darüber hinaus fordert Herr Aldo Bachmann die Zahlung eines Schadensersatzes. Aufgrund eigener Berechnungen meint er, dass sich dieser nicht unter einem Betrag in Höhe von 1.012,50 befindet. Er möchte die Angelegenheit mit einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 950.- abgelten.
Was fällt auf an der Abmahnung des Herrn Bachmann:
Herr Bachmann bezeichnet das Schreiben als „Berechtigungsanfrage“, fordert aber zugleich die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Leistung einer Zahlung. Beides Elemente, die in einer Berechtigungsanfrage nichts zu suchen haben. Weiter ist in der beigefügten Unterlassungserklärung eine fixe Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100,- je Verstoß und Bild vorgesehen. Auch soll seitens unseres Mandanten nicht das Bild als solches genutzt worden sein, vielmehr befinde sich dieses auf einer abfotografierten Verpackung des bei eBay angebotenen Produkts.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Aldo Bachmann
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.