Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. wegen eines Verstoßes gegen Verbraucherschutzgesetze

08. Januar 2015
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Uns liegt eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Verbraucherschutzgesetze, vorliegend gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, vor.

Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Internetauftritts bestimmte Videomonitore ohne energie- und preisbezogenen Informationen sowie dessen Energieeffizienzklasse beworben zu haben. Diese Kennzeichnungsvorschriften dienen dem Umweltschutz und ferner dem Verbraucherschutz, da sie ein einheitliches Informationsniveau gewährleisten sollen und aufgrund dessen seien die fehlenden Kennzeichnungen wettbewerbswidrig.

Aufgrund dieses vermeintlich wettbewerbswidrigen Verhaltens wird unser Mandant zur Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von pauschalierten Kosten in Höhe von insgesamt EUR 245,- aufgefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V.

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, wie sie dem Schreiben beiliegt, ist allerdings Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter

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