Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an mehreren Folgen der Serie ‚Person of Interest‘

08. Januar 2015
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an mehreren Folgen der TV-Serie „Person of Interest“ ab.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, im Rahmen der Internettauschbörse bittorrent die TV-Folgen „Person of Interest – Brotherhood, TV-Folge (lang)“, „Person of Interest – Panopticon, TV-Folge (lang)“, „Person of Interest – Wingman, TV-Folge (lang)“ anderen Nutzern weltweit zum Download angeboten zu haben. In diesem Angebot sei eine illegale öffentliche Zugänglichmachung zu sehen. Die Warner Bros. Entertainment GmbH sei – so wird zumindest angegeben – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend zu machen.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt ist. Zudem soll unser Mandant einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 875,- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215,-, insgesamt also einen Betrag in Höhe von EUR 1.090,- bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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