Abmahnung der VSM Deutschland GmbH durch die Rechtsanwälte von Nieding Ehrlinger Marquardt wegen eines Wettbewerbsverstoßes

02. Januar 2015
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Uns liegt eine Abmahnung der VSM Deutschland GmbH vor, in der durch die Rechtsanwälte von Nieding Ehrlinger Marquardt eine Wettbewerbsverletzung durch unseren Mandanten gerügt wird.

Die Abmahnung der VSM Deutschland GmbH im Einzelnen

Die abmahnenden Rechtsanwälte führen näher aus, dass unser Mandant in seinem Internetshop auf eBay die Aussage „ 2 Jahre Garantie“ verwendet ohne dieses näher anzuführen und zu erklären. Die gegnerische Partei sieht hierin einen Wettbewerbsverstoß, da die Garantieerklärung mit Garantiebedingungen fehle.

Von unserem Mandanten wird nun gefordert eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung  zu unterzeichnen, sowie die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme in Höhe von 911,80 Euro zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der VSM Deutschland GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter

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