Abmahnung der MSC Technologies Systems GmbH durch Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte wegen Verwendung des Zeichens „GALAX“
Die Abmahnung der MSC Technologies Systems GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, Grafikkarten unter der Bezeichnung „GALAX“ in einer die Kennzeichenrechte der MSC Technologies Systems GmbH verletzenden Weise zu vertreiben. So soll die von unserer Mandantschaft zum Vertrieb ihrer Produkte verwendete Bezeichnung hochgradig ähnlich zur angeblich für ähnliche Waren der MSC Technologies Systems GmbH verwendeten älteren Bezeichnung „GALAXY“ sein.
Infolgedessen wird von unserer Mandanten Auskunft über Herkunft und Vertrieb der beanstandeten Produkte und dem mit dem Vertrieb von diesen erzielten Gewinn zur Berechnung eines ebenfalls geltend gemachten angeblich bestehenden Schadensersatzanspruchs der MSC Technologies Systems GmbH gefordert. Außerdem soll unser Mandant Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 250.000,- zuzüglich Auslagenpauschale ersetzen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der MSC Technologies Systems GmbH
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.