Abmahnung der NB Technologie GmbH durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner GbR wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens

15. Dezember 2014
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Die Rechtsanwälte Bauer und Partner GbR mahnen unseren Mandanten im Namen der NB Technologie GmbH wegen eines angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens im Rahmen seines Online-Shops bezogen auf die Produktbewerbung ab.

Die Abmahnung der NB Technologie GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops Edelstahlschmuckstücke zum Verkauf anzubieten und diese als „nickelfrei“ zu bewerben, obwohl diese tatsächlich nicht nickelfrei seien. Diese Aussagen seien dazu geeignet, Verbraucher zu täuschen und dadurch in die Irre zu führen. In dieser Vorgehensweise sei ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu sehen. Zwischen unserem Mandanten und der NB Technologie GmbH bestehe ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, da die NB Technologie GmbH alleinige Inhaberin der Rechte eines Europäischen Patent (Nr. 2209924) sei, das die Verwendung und Lizenzvergabe nicht nickellegierten Edelstahls für Uhren, Uhrenteile, Schmuck, Piercing, etc. umfasst. Da auch unsere Mandant derartige Artikel anbiete sei ein Wettbewerbsverhältnis gegeben.

Neben den wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen wird unter Bezug auf ein patentrechtliches Urteil  des LG München I aufgeführt, dass die NB Technologie GmbH aus Lizenzanalogie einen schadensersatz von 50.000 € berechnen könne. Davon ausgehend werden anwaltliche Gebühren aus einem Streitwert von 80.000 € (Unterlassung Streitwert 30.000 €, Lizenzanalogie 50.000 €)  in Höhe von 1.752,90 € geltend gemacht. Sodann wird für die Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen ein Pauschalbetrag von 3.000 € angeboten.

Was fällt auf an der Abmahnung der Rechtsanwälte Bauer?

Vorliegend werden parallel wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Irreführung in Folge der Verwendung von „nickelfrei“ sowie von patentrechtlichen Ansprüchen in Bezug auf die Herstellung von nickelfreiem Edelstahl geltend gemacht. Abgemahnte sollen so wohl vor die Wahl gestellt werden entweder einen Wettbewerbsverstoß in Folge einer Irreführung als „nickelfrei“ begangen zu haben oder andererseits eine Patentverletzung.

Dies wird dadurch verstärkt, dass bereits  im Schreiben ein Schadensersatz im Rahmen einer Lizenzanalogie von 50.000,00 € angeführt wird. Im Urteil des ebenfalls im Schreiben aufgeführten Landgerichtes München I wurde der Beklagte zu einer Zahlung eines Schadensersatzes von 132.000,00 € wegen einer Patentverletzung verurteilt. Das dort aufgeführte Urteil ist jedoch rein willkürlich gewählt und hat mit den aufgeführten patentrechtlichen Ansprüchen in keinster Weise etwas zu tun. Augenscheinlich soll dieses nur dazu dienen, bei den Abgemahnten Panik zu verbreiten. Gleiches gilt für die aufgeführten Urteile des Landgerichts Stuttgart, Oberlandesgerichts Stuttgart und des Bundesgerichtshofs. Dort hat der Bundesgerichtshof lediglich festgestellt, dass eine Irreführung in Folge der Verwendung von „nickelfrei“ vorliegen kann, nicht jedoch dass eine Verletzung des Patents vorliegt.

Interessanterweise fordern die Rechtsanwälte Brauer zugunsten ihrer Mandantin, der NB Technologie GmbH, lediglich die Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen wettbewerbsrechtlicher Irreführung, nicht jedoch wegen der angeblichen Patentverletzung.

Dies dürfte zum einen darin begründet sein, dass bei Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen „nickelfrei“ ein Verletzungsrisiko für die Abgemahnten nicht gering ist. Bei der dort geforderten Vertragsstrafe von 5.100,00 € kann daher die NB Technologie GmbH  mit Vertragsstrafenzahlungen rechnen. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass viele Abgemahnte aus Furcht vor hohen Schadensersatzzahlungen in Folge einer angeblichen Patentverletzung auch vielfach den Pauschalbetrag in Höhe von 3.000,00 € bezahlen werden. Wären demgegenüber direkt patentrechtliche Unterlassungsansprüche sowie der angebliche Schadensersatz aus Lizenzanalogie in Höhe von 50.000,00 € gefordert worden, ohne ein Pauschalangebot zur Zahlung von 3.000,00 €, hätten diese wohl mit größerer Gegenwehr der Abgemahnten rechnen müssen. Denn hier könnte die Schadensersatzzahlung in Höhe von 50.000,00 € für viele Abgemahnte existenzbedrohend sein.

kanzlei.biz-Empfehlung zur Abmahnung der NB Technologie GmbH

Im vorliegenden Fall unseres Mandanten sehen wir weder eine Irreführung in Folge der Bezeichnung der angebotenen Artikel als „nickelfrei“. Ebenso sehen wir keine Patentverletzung. In diesem Fall würde eine ungerechtfertigte Schutzrechtsverwarnung in Folge der geltend gemachten Patentansprüche vorliegen. Liegt eine ungerechtfertigte Schutzrechtsverwarnung vor, hat unser Mandant Anspruch auf Erstattung der durch unsere Inanspruchnahme entstanden Kosten.

Wir empfehlen daher die geltend gemachten Ansprüche äußerst kritisch zu prüfen und insbesondere nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abzugeben. Selbst wenn in bestimmten Fällen eine Irreführung vorliegen würde, würde dies gleichzeitig dazu führen, dass dann die patentrechtlichen Ansprüche nicht gegeben sein können. In diesem Fall würden die erstattungsfähigen Kosten des eigenen Anwalts, die dann nur teilweise erstattungsfähigen Abmahnkosten deutlich übersteigen. Im Ergebnis besteht dann ein Erstattungsanspruch dieses Unterschiedsbetrags zugunsten der Abgemahnten.

Wenn auch Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen auch gerne Bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter. Gegebenenfalls schalten wir wie auch im Rahmen der vorliegenden Abmahnung an unseren Mandanten einen Patentanwalt mit ein.

UPDATE 15.12.2014

Zwischenzeitlich hat das Europäische Patentamt aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 04.11.2014 das europäische Patent widerrufen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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