Abmahnung der Fischer Autoteile GmbH durch Rechtsanwalt Michael Heymann wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund einer unerlaubten Werbe-Email

28. April 2016
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1154 mal gelesen
0 Shares

Abermals mahnt Rechtsanwalt Michael Heymann einen unseren Mandanten wegen angeblichen Versendens einer unerlaubten Werbe-Email ab. Dieses Mal erfolgt die Abmahnung im Namen der Fischer Autoteile GmbH.

Die Abmahnung der Fischer Autoteile GmbH im Einzelnen

Nachdem Rechtsanwalt Michael Heymann einen unserer Mandanten bereits wegen des angeblich unerlaubten Versendens einer Werbe-Email abgemahnt hat, erfolgt nun abermals eine Abmahnung wegen dieses vermeintlichen Verstoßes. In diesem Fall jedoch in Vertretung der Fischer Autoteile GmbH. In dem Abmahnschreiben wird näher angeführt, dass ein anderer Mandant des Rechtsanwalts Michael Heymann die Firma Fischer Autoteile GmbH darauf aufmerksam gemacht habe, dass sie per Email ein Schreiben von unserem Mandanten erhalten hätte, in dem unser Mandant Produkte anbieten würde und so für sein Unternehmen werben soll. Nun möchte die Fischer Autoteile GmbH einen Wettbewerbsverstoß aufgrund des vermeintlichen Versendens einer unerlaubten Werbe-Email an diesen Dritten gegen unseren Mandanten geltend machen.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei Rechtsanwalt Michael Heymann dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt hat. Zudem soll er Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 984,60 bezahlen, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 20.000,-.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Fischer Autoteile GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a