Abmahnung des Gütegemeinschaft Sportgeräte Inspektion, Wartung und Erstellung (Montage) e.V. durch die Anwaltskanzlei Dassler wegen Markenrechtsverletzung an der Wort-/Bildmarke „SPORTGERÄTE INSPEKTION WARTUNG/ERSTELLUNG“

11. Mai 2016
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1174 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung des Gütegemeinschaft Sportgeräte Inspektion, Wartung und Erstellung (Montage) e.V. vor, in der gegenüber unserer Mandantin durch die Anwaltskanzlei Dassler Ansprüche aus Marken- und Wettbewerbsrecht geltend gemacht werden.

Die Abmahnung des Gütegemeinschaft Sportgeräte Inspektion, Wartung und Erstellung (Montage) e.V. im Einzelnen

Der geltend machende Verein ist Inhaber der europäischen Wort-/Bildmarke „SPORTGERÄTE INSPEKTION WARTUNG ERSTELLUNG“ sowie der deutschen Wort-/Bildmarke „SPORTGERÄTE INSPEKTION WARTUNG/ERSTELLUNG“ jeweils als RAL-Gütezeichen. Unsere Mandantin soll nun auf ihrer Webseite ohne Erlaubnis des rechteinhabenden Vereins diese Wort-/Bildmarken bzw. das RAL-Gütezeichen zur Bewerbung ihrer Produkte genutzt haben. Hierdurch sei einerseits ein Markenrechtsverstoß gegeben, andererseits handele es sich zudem um eine Wettbewerbsverletzung.

Unsere Mandantin wird infolgedessen dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem soll er die für die für die Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte entstandenen Rechtsverfolgungskosten tragen. Diese berechnen sich hierbei aus einem Streitwert in Höhe von 25.000 € und einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr, mithin 1.242,84 €.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Gütegemeinschaft Sportgeräte Inspektion, Wartung und Erstellung (Montage) e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a