Abmahnung der Frau Miriam Keller (MiaFotografie) durch die Rechtsanwälte Rupp-Zipp-Meyer-Wank wegen Urheberrechtsverletzung an vier Fotografien

13. Mai 2016
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Uns liegt eine Abmahnung der Frau Miriam Keller vor, in der durch das anwaltsbüro47 (Rechtsanwälte Rupp-Zipp-Meyer-Wank) urheberrechtliche Ansprüche gegenüber unserer Mandantin geltend gemacht werden.

Die Abmahnung der Frau Miriam Keller im Einzelnen

In der Abmahnung führt die Inhaberin des Fotostudios „MiaFotografie“ durch ihre bevollmächtigten Rechtsanwälte näher aus, dass unsere Mandantin Frau Keller als professionelle Fotografin für die Erstellung von Produktfotografien zu Werbezwecken beauftragt hätte. Vier der im Rahmen dieses Shootings gefertigten Lichtbilder hätte unsere Mandantin jedoch noch ohne finale Freigabe von Frau Keller zur Bewerbung ihrer Produkte auf ihrer Homepage verwendet.

Aus diesem Grund stünden der Gegnerin Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu. Insofern soll unsere Mandantin eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen; ein vorformulierter Vorschlag ist der Abmahnung beigefügt. Zudem habe unsere Mandantin nach den Grundsätzen der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ die für die Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte entstandenen Kosten zu tragen. Diese berechneten sich aus einem Streitwert von 24.000 € (6.000 € je Bild) und einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr, mithin 1.430,38 €. Weitere Schadensersatzansprüche könnten erst nach Auskunftserteilung über die genaue Nutzung der vier Bilder gemacht werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Miriam Keller

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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