Abmahnung der MSC Technologies Systems GmbH durch die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel gemeinsam mit Patentanwalt Dr. Wolfgang Behr wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „GALAXY“

25. Mai 2016
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Die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel mahnen zusammen mit Patentanwalt Dr. Wolfgang Behr im Namen der MSC Technologies Systems GmbH einen unserer Mandanten ab. Er soll durch den Vertrieb von Grafikkarten unter der Bezeichnung „Galax“ die Marke „GALAXY“ verletzt haben.

Die Abmahnung der MSC Technologies Systems GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben führen die Anwälte näher an, dass unser Mandant unter der Bezeichnung „Galax“ Grafikkarten für Computer vertreiben soll, wobei der MSC Technologies Systems GmbH allerdings angeblich ältere Rechte an der hochgradig ähnlichen Kennzeichnung „GALAXY“ zustehen würden. Diese sei – so wird zumindest angegeben – allein verfügungsberechtigte Inhaberin der deutschen Marke „GALAXY“ sowie Inhaberin der Gemeinschaftsmarke/ Wortmarke „GALAXY“ und würde diese Marken umfassend für Computer und für Teile von Computern rechtserhaltend nutzen. Aufgrund der Verwendung der vermeintlich hochgradig ähnlichen Angabe „Galax“ für ähnliche Waren – nämlich Computer-Grafikkarten – sehen die Anwälte die angeblichen vorerwähnten älteren Rechte der MSC Technologies Systems GmbH als verletzt an.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, wobei de, Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt war. Zudem soll er Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der Waren, über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren, über die erzielten Umsätze sowie über den erzielten Gewinn erteilen. Darüber hinaus wird auch die Bezahlung von Anwaltskosten einmal für die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel, ein zweites Mal für Patentanwalt Dr. Wolfgang Behr gefordert, wobei der Betrag jeweils aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 200.000,- berechnet werde. Auch einen Schadensersatzanspruch soll unser Mandant anerkennen. Dieser wurde allerdings noch nicht näher beziffert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der MSC Technologies Systems GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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