Abmahnung von Frau Nadine Rosenbaum durch den Rechtsanwalt Nils Xaver Thurm wegen rechtswidriger E-Mail-Werbung

27. Mai 2016
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Uns liegt eine Abmahnung von Frau Rosenbaum, ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Nils Xaver Thurm, vor. Darin wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, durch das angebliche Versenden einer unerlaubten Werbe-Email einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben.

Die Abmahnung der Frau Nadine Rosenbaum im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führt Rechtsanwalt Thurm näher an, dass unser Mandant Frau Nadine Rosenbaum angeblich Werbung per E-Mail übersandt hätte. Dadurch verstoße unser Mandant gegen § 7 UWG.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei Rechtsanwalt Nils Xaver Thurm dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt hat. Zudem soll unser Mandant Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 413,90 bezahlen, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 4.500,-.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen wegen E-Mail-Werbung

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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