Abmahnung der Getty Images International durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

27. Mai 2016
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Uns liegt erneut eine Abmahnung der Getty Images International, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, vor. In dieser werden gegen unseren Mandanten Rechte wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild geltend gemacht.

Die Abmahnung der Getty Images International im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird näher ausgeführt, dass unser Mandant eine Fotografie der Getty Images International in seinen Internetauftritt eingebunden habe, ohne hierfür eine entsprechende Lizenz oder Zustimmung zu besitzen. Die vermeintlich widerrechtliche Verwendung des Bildmaterials stelle nach §§ 16, 19a UrhG eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung dar. Dadurch seien die Urheberrechte der Getty Images International verletzt, die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Daneben werden Schadensersatz in Form einer Lizenzgebühr in Höhe von EUR 2.110.-sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 745,40.- geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 10.000.- berechnet werden. Unserem Mandanten wird insoweit aber angeboten, die Angelegenheit gegen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von EUR 1.800.- sowie der Rechtsverfolgungskosten zu erledigen. Insgesamt wird unserem Mandanten im Rahmen der Vergleichsregelung die Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 2.545,40.- angeboten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Getty Images International

Bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da eine solche Sie ein Leben lang begleiten wird und die Gefahr von Vertragsstrafen im hohen vierstelligen Bereich birgt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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