Abmahnung der Time Gate GmbH durch die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum wegen Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „SAM“

31. Mai 2016
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Erneut machen die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum gegen einen unserer Mandanten Rechte wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „SAM“ geltend.

Die Abmahnung der Time Gate GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird näher angeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines Online-Shops Bekleidung unter der Bezeichnung „Sam“ zum Kauf anbiete, ohne über eine entsprechende Nutzungsberechtigung für das Zeichen „Sam“ zu verfügen. Durch dieses angeblich rechtswidrige Angebot seien die Rechte der Time Gate GmbH verletzt, denn sie sei – zumindest laut Schreiben – Inhaberin der eingetragenen Wortmarke „SAM“. Als Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH, Geschäftsführer Marion und Michael Geiss, genieße die Time Gate GmbH hinsichtlich der Marke „SAM“ markenrechtlichen Schutz aufgrund der eingetragenen Wortmarke Nr. 2004517.

Aufgrund des vermeintlichen Verstoßes soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, wobei ein exemplarisches Muster dem Schreiben bereits beigefügt wurde. Daneben wird er dazu aufgefordert Auskunft über den Umfang der angeblichen Verletzungshandlung zu erteilen sowie einen auf dieser Auskunft beruhenden Schadensersatz zu bezahlen. Als Letztes wird von unserem Mandanten die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.752,90 gefordert, welche die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 75.000.- berechnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Time Gate GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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