Einstweilige Verfügung des Herrn Marcel Frank durch Rechtsanwalt Sandhage wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund des Vorenthaltens von Informationen hinsichtlich des Widerrufsrechts

01. Juni 2016
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1249 mal gelesen
0 Shares

Gegen einen unserer Mandanten liegt eine einstweilige Verfügung vor. Diese hat Rechtsanwalt Sandhage im Namen des Herrn Marcel Frank erwirkt. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dem Verbraucher keine Widerrufsbelehrung gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und kein Muster-Widerrufsformular bereit zu stellen.

Die Einstweilige Verfügung des Herrn Marcel Frank im Einzelnen

Rechtsanwalt Sandhage hatte unseren Mandanten zunächst abgemahnt. Diese Abmahnung hat eine andere große Anwaltskanzlei für – mittlerweile – unseren Mandanten geprüft und bearbeitet, mit der Folge, dass RA Sandhage im Namen des Herrn Marcel Frank eine einstweilige Verfügung gegen unseren Mandanten erwirkt hat.

Gegenstand der Abmahnung und der einstweiligen Verfügung war der Vorwurf, dass unser Mandant im Rahmen seiner eBay-Angebote gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde. So soll er nicht – wie es gesetzlich vorgeschrieben sei – seine Kunden vor Abgabe ihrer Willenserklärung über das ihnen zustehende Recht zum Widerruf informieren. Zudem soll auch bei bestehendem Widerrufsrecht eine Information über das Muster-Widerrufsformular ausbleiben. Das angebliche Vorenthalten dieser Informationen seitens unseres Mandanten stelle nach Auffassung der Gegenseite einen Verstoß gegen § 5a UWG und § 4 Nr. 11 UWG dar.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei einer Abmahnung des Herrn Marcel Frank

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, ein Abmahnschreiben von einer erfahrenen und hoch spezialisierten Kanzlei prüfen und bearbeiten zu lassen.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Auch wenn bereits eine einstweilige Verfügung  vorliegt, sollte das weitere Vorgehen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt abgeklärt werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten oder wurde eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten weitere erhebliche Kosten drohen. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a