Abmahnung der MSC Technologies Systems GmbH durch die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel gemeinsam mit Patentanwalt Dr. Wolfgang Behr wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „GALAXY“

03. Juni 2016
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Abermals mahnen die Rechtsanwälte Lorenz Seidel Gossel zusammen mit Patentanwalt Dr. Wolfgang Behr im Namen der MSC Technologies Systems GmbH einen unserer Mandanten ab. Auch er soll die Marke „GALAXY“ verletzt haben, indem er angeblich Grafikkarten unter der Bezeichnung „Galax“ vertreibt.

Die Abmahnung der MSC Technologies Systems GmbH im Einzelnen

Die Rechtsanwälte werfen unserem Mandanten in dem Abmahnschreiben vor, unter der Bezeichnung „Galax“ Grafikkarten für Computer zu vertreiben, wobei der MSC Technologies Systems GmbH angeblich ältere Rechte an der hochgradig ähnlichen Kennzeichnung „GALAXY“ zustehen würden. Die MSC Technologies Systems sei angeblich allein verfügungsberechtigte Inhaberin der deutschen Marke „GALAXY“ sowie Inhaberin der Gemeinschaftsmarke/Wortmarke „GALAXY“. Zudem soll diese Marke von ihr umfassend für Computer und für Teile von Computern rechtserhaltend genutzt werden. Durch den angeblichen Vertrieb von Grafikkarten unter Verwendung der vermeintlich hochgradig ähnlichen Angabe „Galax“ für ähnliche Waren sehen die Anwälte die angeblich vorerwähnten älteren Rechte der MSC Technologies Systems GmbH als verletzt an.

Aufgrund dieser vermeintlichen Markenrechtsverletzung soll unser Mandant eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, wobei die Rechtsanwälte dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt haben. Darüber hinaus wird unser Mandant dazu aufgefordert, Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der Waren, über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren, über die erzielten Umsätze sowie über den erzielten Gewinn zu erteilen. Zudem wird die Bezahlung von Anwaltskosten einmal für die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel, ein zweites Mal für Patentanwalt Dr. Wolfgang Behr gefordert, wobei der Betrag jeweils aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 200.000,- berechnet werde. Auch einen Schadensersatzanspruch soll unser Mandant anerkennen. Dieser wurde allerdings noch nicht näher beziffert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der MSC Technologies Systems GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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