Abmahnung der Frau Heidrun-Auro Brenjo durch die Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord wegen Urheberrechtsverletzung an dem Gedicht „Schlittenfahrt“
Die Abmahnung der Frau Heidrun-Auro Brenjo im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben führt die Anwaltkanzlei Fuß & Jankord dazu aus, dass unser Mandant Rahmen seines Facebook-Auftritts das Gedicht „Schlittenfahrt“, dessen Urheber der Hedirun-Auro Brenjo sei, ohne deren Zustimmung öffentlich zugänglich gemacht haben soll, und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen habe.
Aufgrund dessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorformuliertes Exemplar dem Schreiben bereits beigefügt ist. Unser Mandant soll auch Auskunft erteilen, wie lange der streitgegenständliche Text auf dessen Facebook-Auftritt zugänglich war. Zudem soll unser Mandant Schadensersatz in Höhe von 351,75 Euro, sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 Euro, berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von 8.000.- Euro, bezahlen. Insgesamt fordert die Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord damit einen Betrag in Höhe von 1.080,98 Euro von unserer Mandantschaft.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Heidrun-Auro Brenjo
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.