Abmahnung des Herrn Christoph Lewand durch die Rechtsanwälte Hünerbein- Dr. Drees – Bönninghoff wegen mangelnder Registrierung an Elektrogeräten
Die Abmahnung des Herrn Christoph Lewand im Einzelnen
Weiter führen die gegnerischen Rechtsanwälte in ihrer Abmahnung an, dass Hersteller von Elektronikgeräten nach § 6 Elektrogesetz bei der zuständigen Behörde eine Registrierung vornehmen müssen. Diese müssten sichtbar, erkennbar und dauerhaft angebracht werden. Es finde sich demnach keine WEEE-Registriernummer oder eine andere Kennzeichnung an den vertriebenen Geräten unseres Mandanten wieder.
Ausgehend von diesen angeblichen Verstößen wird unser Mandant aufgefordert, den abgemahnten Wettbewerbsverstoß zu unterlassen. Die gegnerischen Anwälte Hünerbein – Dr. Drees -Bönninghoff fordern eine Unterlassungserklärung seitens unseres Mandanten, dem Schreiben liegt eine vorgefertigte Muster-Unterlassungserklärung bei. Des Weiteren habe unser Mandant, die durch die Tätigkeit der gegnerischen Rechtsanwälte entstandenen Kosten aus einem Streitwert von 4.000 €, mithin 347, 60 €, zu tragen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Christoph Lewand
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.