Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „X-Men: Apocalypse“

19. Dezember 2016
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH einen unserer Mandanten ab und machen Rechte wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „X-Men: Apocalypse“ geltend.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, über seinen Internetanschluss unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte mittels eines Filesharing-Programms weitergegeben zu haben. Konkret soll es sich hierbei um das Filmwerk „X-Men: Apocalypse“ handeln, welches mittels des Netzwerkprotokolls „bittorrent“ gleichzeitig einer Vielzahl weiterer Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein soll.

Aufgrund dessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei die Rechtsanwälte Waldorf Frommer dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar als Muster beigefügt haben. Zudem habe er den entstandenen Schaden in Form eines Pauschalbetrags i.H.v. EUR 700,- sowie die Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 215,- (berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 1.700,-) zu ersetzen. Insgesamt soll unser Mandant damit einen Betrag i.H.v. EUR 915,- bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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