Vertragsstrafe der Firma MV Marketing durch Rechtsanwalt Marcel van Maele wegen einer Markenrechtsverletzung

28. Mai 2015
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Rechtsanwalt Marcel van Maele macht im Namen der Firma MV Marketing eine Vertragsstrafe gegen unseren Mandanten geltend. Dieser soll nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weiterhin eine Markenrechtsverletzung begangen haben.

Die Vertragsstrafe der Firma WV Marketing im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen im Rahmen der Internetauktionsplattform eBay das Produkt „Blue Night“ auch nach der angeblichen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und der damit verbundenen Erklärung, die Bewerbung und den Vertrieb dieses Produktes künftig zu unterlassen, aufrufbar gewesen sei. Dass dieses Angebot bereits als beendet markiert war, sei nicht von Belang, einzig die Auffindbarkeit des Angebots begründe für die Firma MV Marketing bereits eine Markenrechtsverletzung.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.973,90, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 100.000.- berechnet wurden, zu bezahlen. Darüber hinaus soll er eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, da Rechtsanwalt Marcel van Maele die Wiederholungsgefahr durch die angebliche Markenrechtsverletzung wieder als gegeben ansieht. Ein vorgefertigtes Exemplar zur Unterzeichnung war dem Schreiben beigefügt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Vertragsstrafen der Firma MV Marketing

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jede geltend gemachte Vertragsstrafe einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden

Wird gehen Sie selbst vielleicht eine solche Vertragsstrafe geltend gemacht? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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