Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt und Notar Georg Holzky durch die Rechtsanwältin Simone Holzky wegen Bewertungen in Internetportalen

26. Mai 2015
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Die Rechtsanwältin Simone Holzky mahnt unseren Mandanten im Namen des Herrn Rechtsanwalts Georg Holzky wegen angeblich getätigter falscher Behauptungen in Internetportalen ab.

Die Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt und Notar Georg Holzky im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, dass er auf verschiedenen Internetportalen falsche Tatsachen behauptet habe, die geeignet sind, dem Ansehen des Herrn RA Georg Holzky zu schaden.

Infolgedessen soll unser Mandant nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Darüber hinaus wird die Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt EUR 745,40 gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Rechtsanwalt Georg Holzky

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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