Abmahnung der Funny Hygiene AG durch die Rechtsanwälte Klinkert wegen eines Wettbewerbs-, bzw. Markenrechtsverstoßes

26. Mai 2015
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Die Rechtsanwälte Klinkert mahnen unseren Mandanten im Namen der Funny Hygiene AG wegen eines angeblich wettbewerbswidrigen und markenverletzenden Verhaltens im Rahmen seines Online-Shops bezogen auf die Lieferbedingungen ab.

Die Abmahnung der Funny Hygiene AG im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops mit der Aussage zu werben, dass unser Mandant Produkte europa- bzw. weltweit ausliefern würde. Allerdings stehen die Markenrechte an der verwendeten Marke der Waren in der Schweiz der Funny Hygiene AG zu. Dies stelle eine Markenverletzung dar und die die angesprochenen Verkehrskreise werden dadurch in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise irregeführt.

Infolgedessen soll unser Mandant nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Darüber hinaus wird Auskunft über Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Funny Hygiene AG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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