Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co.KG durch die Kanzlei Dr. Bahr wegen mehrerer Wettbewerbsverstöße

26. Mai 2015
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Uns liegt eine Abmahnung der Quante Design GmbH & Co. KG vor, in der unserem Mandanten durch die Kanzlei Dr. Bahr vorgeworfen wird, dass er in seinem Online-Shop Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb begangen hätte.

Die Abmahnung der Quante Design GmbH & Co.KG im Einzelnen

Die Quante Design GmbH & Co. KG, die unter anderem Sonnenschirme an Verbraucher vertreibt, will bei unserem Mandanten einige Wettbewerbsverstöße im Online-Shop erkannt haben. So soll unser Mandant die Verbraucher über den Angebotsumfang irregeführt, nicht mehr vor Abgabe der Vertragserklärung über die wesentlichen Merkmale der Ware informiert und zahlreiche fehlerhafte AGB-Klauseln verwendet haben. Hierdurch verschaffe sich unser Mandant einen rechtswidrigen und ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil. Der Quante Design GmbH & Co. KG stehen deshalb Unterlassungsansprüche zu.

Gefordert werden zum einen die Unterzeichnung einer bereits vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Erstattung der durch die anwaltliche Inanspruchnahme für die Abmahnung entstandenen Kosten, basierend auf einem Gegenstandswert von EUR 27.000,- ergeben sich hieraus EUR 1.141,90.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Quante Design GmbH & Co.KG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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