Abmahnung der JAGO AG durch die Rechtsanwälte Reble & Klose wegen irreführender Werbung mit unlauterer Eigenpreisgegenüberstellung
Die Abmahnung der JAGO AG im Einzelnen
In der per E-Mail übersandten Abmahnung werfen die Rechtsanwälte Reble & Klose unserem Mandanten vor, im Rahmen einer Eigenpreisgegenüberstellung mit einem vormaligen Verkaufspreis zu werben, der von unserem Mandanten zuvor überhaupt nicht bzw. nicht für einen angemessen langen oder aber einen zu lange zurückliegenden Zeitraum gefordert worden sei. Die Gegenseite sieht in dem vermeintlichen Vorgehen unseres Mandanten eine Irreführung der Verbraucher. Konkret soll unser Mandant eine Preissenkung bzw. eine Ersparnis vortäuschen, was ihrer Ansicht nach eine unlautere Preisgegenüberstellung gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, Abs. 4 UWG darstelle.
Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei die Rechtsanwälte dem E-Mail-Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt haben. Zudem soll er Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. EUR 1.336,90, die aus einem stolzen Gegenstandswert i.H.v. EUR 40.000,- berechnet wurden, bezahlen. Auch behält sich die Gegenseite die Geltendmachung von Auskunfts- sowie Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der JAGO AG
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.