Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e. V. wegen fehlenden Pflichtinformationen

29. November 2016
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Uns liegt eine Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e.V. vor. In dieser Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, beim Vertrieb von Lampen gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen.

Die Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e. V. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führt der Verein Lauterer Wettbewerb e. V. dazu aus, dass unser Mandant sowohl die Lampe als auch die Verpackung nicht mit den gebotenen Informationen versehen habe, wie z.B. Wert und Einheit des nominellen Nutzlichtsstroms, Farbtemperatur, Schaltzyklen bis zum vorzeitigen Ausfall usw. und dieses Verhalten unlauter sei.

Infolge des angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens unseres Mandanten, wird er zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Abmahnschreiben bereits ein vorgefertigtes Exemplar beigefügt wurde. Zudem soll er Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 220,15 Euro bezahlen. Zudem soll unser Mandant Testkaufkosten zuzüglich des Nettokaufpreises der Testkaufsache, zusammen 278,39 Euro, erstatten. Insgesamt wird von unserem Mandanten also ein Betrag in Höhe von 498,54 Euro gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Vereins Lauterer Wettbewerb e. V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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