Abmahnung der Heinr. Böker Baumwerk GmbH durch die Rechtsanwälte Wildanger Kehrwald Graf v. Schwerin & Partner mbB wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „ Böker“
Die Abmahnung der Heinr. Böker Baumwerk GmbH im Einzelnen
In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird ausgeführt, dass unser Mandant das Zeichen „Böker“, welches von der Heinr. Böker Baumwerk GmbH mittels mehrerer Marken geschützt wird, insoweit unbefugt verwende, als dass er Waren unter Verwendung dieses Markennamens anbiete. Des Weiteren wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Internet, eine Nachahmung des von der Heinr. Böker Baumwerk GmbH hergestellten und angebotenen Messers „Böker Plus Tunnel Rat“ zum Verkauf anzubieten und hierdurch gegen geltendes Wettbewerbsrecht zu verstoßen.
Wegen dieser Punkte solle unser Mandant eine beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben und der Gegenseite entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 75.000 € erstattet werden. Darüber hinaus wurden gegenüber unserem Mandanten Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Heinr. Böker Baumwerk GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.