Abmahnung durch Rechtsanwalt Dr. Rudolf Benninger wegen eines Facebook-Eintrags
Die Abmahnung im Einzelnen
In dem Schreiben des gegnerischen Rechtsanwalts wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines privaten Facebook-Profils einen Eintrag getätigt hätte, der in schwerwiegender Weise das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Rudolf Benninger verletze und zudem einen Beleidigungstatbestand darstelle. Die Äußerungen unseres Mandanten sollen die Grenze der unzulässigen Schmähkritik überschreiten und seien somit nicht über die Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 GG noch über einen sonstigen gesetzlichen Rechtfertigungstatbestand geschützt.
Infolge dessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Zudem wird eine Bezahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 600,71 gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen wegen eines Facebook-Eintrags
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.
Steffen Schreiber, 23. Juni 2019
Ich wurde bei Facebook grundlos gesperrt ich bin mir keinerlei Schuld bewusst.