Abmahnwelle Streaming ausgesprochen durch Urmann + Collegen (U+C) im Namen von Archive AG
Die Abmahnungen der Archive AG im Einzelnen
Uns liegen mehrere Abmahnungen, ausgesprochen durch die Kanzlei Urmann + Collegen, im Namen der Archive AG aus der Schweiz, vor. Es wird behauptet, dass unsere Mandanten Internetvideos (Streaming) auf der Plattform Redtube betrachtet haben. Außerdem wird behauptet, dass das Ansehen eines Streams eine Urheberrechtsverletzung darstellt und ggf. strafbar sei.
Daher wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Ein Formulierungsvorschlag liegt der Abmahnung bei. Außerdem wird ein Betrag i.H.v. 250,00 EUR gefordert:
• 149,50 EUR (Geschäftsgebühr)
• 20,00 EUR (Auslagen Telekommunikation)
• 15,50 EUR (Schadensersatz)
• 65,00 EUR (Aufwendungen pauschal Ermittlung Rechtsverletzung)
= 250,00 EUR
Was fällt auf an Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U+C)?
Es wird allerdings verschwiegen, dass rechtlich noch ungeklärt ist, ob das Ansehen von Streams tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Unbekannt ist gegenwärtig ebenso, wie man die Nutzerdaten, insbesondere die IP-Adressen ermittelte.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Archive AG
Wenn auch Sie solch eine Abmahnung erhalten hat, sollten Sie nicht in Panik verfallen aber auch die gesetzten Fristen nicht verstreichen lassen. Andernfalls kann ein Gerichtsverfahren drohen. Ob und in welchem Umfang eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wird, sollte sorgfältig geprüft werden.
Zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir stehen Ihnen bundesweit für eine günstige Erstberatung zur Verfügung.
Arne Rathjen, 9. Dezember 2013
Eine fantastische Geschäftsidee: man nehme sehr stark frequentierte Angebote, wie etwa YouPorn, oder RedTube, ziele auf die durchaus sehr zahlreichen Nutzer und vertraue darauf, dass diese lieber Diskretion wahren und zahlen statt juristischen Lärm zu produzieren. Den Rest erledigt die Buchhaltung und der Steuerberater.
Warum nun allerdings das Streamen von Schnipselchen
kaum schutzfähiger Filme,die vielleicht noch unter die Werkgattung Laufbilder fallen oder ausgeübte Kunst ( ?! ) illegal sein soll, das weiß wohl nur der Weihnachtsmann.