Abmahnung von Schneider & de Teba Költerhoff GbR durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Urheberrechtsverletzung – Die Atzen – Party (Ich will abgehen)

29. August 2012
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Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der Schneider & de Teba Költerhoff GbR den Song „Die Atzen - Party (Ich will abgehen)“ ab.

Die Abmahnung der Schneider & de Teba Költerhoff GbR im Einzelnen

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, den Song „Die Atzen – Party (Ich will abgehen)“  im Rahmen einer Internet-Tauschbörse unerlaubt zum Download angeboten zu haben.

Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung wird unserer Mandant aufgefordert, insgesamt EUR 450,- für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu zahlen, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Schneider & de Teba Költerhoff GbR

Bei einer solchen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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