Abmahnung der Binary Services GmbH durch Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert wegen Verstoßes gegen Informationspflichten

29. August 2012
[Gesamt: 1   Durchschnitt:  4/5]
4277 mal gelesen
0 Shares

Abmahnung der Binary Services GmbH durch Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert wegen Verstoßes gegen Informationspflichten

Die Abmahnung der Binary Services GmbH  im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf seiner geschäftlich genutzten Facebookseite kein schnell erkennbares und direkt erreichbares Impressum (2-Klick-Lösung) aufzuführen, womit er gegen seine Anbieterkennzeichnungspflicht gem. § 5 TMG verstoße. Dies ist eine von vielen Abmahnungen, die die Binary Service GmbH aktuell ausspricht – man kann gar von einer Abmahnflut sprechen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Binary Services GmbH

Wir raten Ihnen: Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a