Abmahnung der Binary Services GmbH durch Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert wegen Verstoßes gegen Informationspflichten
Die Abmahnung der Binary Services GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf seiner geschäftlich genutzten Facebookseite kein schnell erkennbares und direkt erreichbares Impressum (2-Klick-Lösung) aufzuführen, womit er gegen seine Anbieterkennzeichnungspflicht gem. § 5 TMG verstoße. Dies ist eine von vielen Abmahnungen, die die Binary Service GmbH aktuell ausspricht – man kann gar von einer Abmahnflut sprechen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Binary Services GmbH
Wir raten Ihnen: Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.