Abmahnung der BMW AG wegen der Einfuhr von markenverletzenden Aufklebern
Die Abmahnung der BMW AG im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der bayerischen Motorenwerke wird unserem Mandanten vorgeworfen, mehrere Aufkleber nach Deutschland eingeführt zu haben, welche mit der Wort-/ Bildmarke der BMW AG versehen waren. Damit erwecke unser Mandant den Eindruck, dass es sich bei den Produkten um von der BMW AG hergestellte oder autorisierte Produkte handele.
Daher wird unser Mandant aufgefordert, zum einen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zum anderen Auskunft über den erzieltem Umsatz zu erteilen. Schließlich wurde ein Antrag auf Vernichtung der sichergestellten Exemplare gestellt.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der BMW AG
Vorformulierte Unterlassungserklärungen dürfen aufgrund ihrer weitreichenden Folgen nicht unterschätzt und müssen daher genauestens geprüft werden.
Haben sie selbst eine Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht sich bei uns zu melden. Bei Fragen stehen wir gern zur ihrer Verfügung und beraten Sie bundesweit.