Abmahnung der Firma Liverpool Football Club & Athletic Grounds Ltd. U.K. durch die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen wegen der Einfuhr von markenverletzenden Aufklebern
Die Abmahnung der Firma Liverpool Football Club & Athletic Grounds Ltd. U.K. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er versucht haben soll, 10 Bögen a 11 Aufkleber des Liverpool Football Clubs am Flughafen München einzuführen. Die Aufkleber waren mit unterschiedlichen Logos des Fußballvereins, die als Marke eingetragen wurden, versehen.
In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und seine Zustimmung zur Vernichtung der Waren abzugeben. Weiterhin wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Schließlich wird ein Betrag in Höhe von 689,90 EUR gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Firma Liverpool Football Club & Athletic Grounds Ltd. U.K.
Da die weitreichenden Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung in der meist vorgegebenen Form auf keinen Fall unterschätzt werden dürfen, sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann bleiben Sie keinesfalls untätig, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.