Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Parker“

25. April 2013
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Rechtanwälte Waldorf Frommer mahnen abermals einen unserer Mandanten im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.

Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen

Dem Schreiben der Rechtanwälte Waldorf Frommer zufolge soll unser Mandant in einer Internet-Tauschbörse das Filmwerk „Parker“ widerrechtlich heruntergeladen und öffentlich zum Download angeboten zu haben. Es wird weiter angegeben, dass die Constantin Film Verleih GmbH die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte sei, womit diese illegale Vervielfältigung eine Urheberrechtsverletzung darstellen soll.

Unser Mandant wird infolgedessen dazu aufgefordert eine strafbewehrte, vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sowie Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von insgesamt EUR 956,- zu zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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