Abmahnung der Photocinerent S.A.R.L. (vormals Alta Media Productions S.A.R.L.) durch Rechtsanwalt Fortemeyer wegen angeblicher rechtswidriger Boykottaufrufe
Die Abmahnung der Photocinerent S.A.R.L. (vormals Alta Media Productions S.A.R.L.) im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, durch Emails Druck auf den Verlag eines szenerelevanten Magazins ausgeübt und den Boykott eines Mitbewerbers gefordert zu haben, um zu verhindern, dass dieser nun abmahnende französische Konkurrent weiterhin Anzeigen in dem deutschen Magazin schaltet.
Auf Grund des angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens soll unser Mandant eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und entstandene Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von EUR 859,80 erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Photocinerent S.A.R.L. (vormals Alta Media Productions S.A.R.L.)
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.