Abmahnung der Rechtsanwälte Both, Michaelis, Dr. Grote & Klaper im Namen der Ostsee Pension Grömitz wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung

06. Mai 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der Ostsee Pension Grömitz durch die Rechtsanwälte Both, Michaelis, Dr. Grote & Klaper wegen unlauteren Wettbewerbs vor.

Die Abmahnung der Ostsee Pension Grömitz im Einzelnen

Laut der Abmahnung der Ostsee Pension Grömitz würde unser Mandant bei der Vermietung seiner Ferienimmobilie über das Internet keinen Endpreis, der den Mietszins und alle sonstigen obligatorischen Kosten enthält, angeben und auf diese Weise gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Zusätzlich wird unser Mandant im Rahmen der Abmahnung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und insgesamt 651,80 € an Kosten für die anwaltliche Rechtsverfolgung zu erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Ostsee Pension Grömitz

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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